Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/06/2023
Änderungen
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Artikel 39 - Aufhebung

Artikel 39

Aufhebung

Die Verordnung (EU) 2015/847 wird mit Wirkung vom Tag des Geltungsbeginns der vorliegenden Verordnung aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.