Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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Artikel 65 - Bezugsnahmen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in anderen Rechtsakten der Union

Artikel 65

Bezugsnahmen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in anderen Rechtsakten der Union

Für die Zwecke der Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen gelten Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in anderen Rechtsakten der Union als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.