Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 28 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 28 - Richtlinie 2019/1937 (Whistleblower-Richtlinie)

Artikel 28

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.