Artikel 36
Transparenz
Der Geldmarktfondsverwalter stellt den Anlegern des Geldmarktfonds mindestens wöchentlich alle folgenden Informationen zur Verfügung:
die Fristigkeitsgliederung des Portfolios des Geldmarktfonds;
das Kreditprofil des Geldmarktfonds;
Angaben zu den 10 größten Beteiligungen des Geldmarktfonds, darunter Name, Land, Laufzeit und Anlagentyp sowie die Gegenpartei bei Pensions- und umgekehrten Pensionsgeschäften;
den Gesamtwert der Vermögenswerte des Geldmarktfonds;
die Nettorendite des Geldmarktfonds.
Jedes Dokument, das ein Geldmarktfonds für Vertriebszwecke verwendet, enthält deutlich sichtbar alle folgenden Hinweise:
dass der Geldmarktfonds keine garantierte Anlage ist;
dass eine Anlage in einen Geldmarktfonds sich von einer Anlage in Form einer Einlage unterscheidet, mit besonderem Hinweis auf das Risiko, dass das in einen Geldmarktfonds investierte Kapital Schwankungen unterliegt;
dass sich der Geldmarktfonds nicht auf externe Unterstützung verlässt, um seine Liquidität zu garantieren oder den NAV pro Anteil stabil zu halten;
dass das Risiko des Kapitalverlusts vom Anleger getragen werden muss.
CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel und LVNAV-Geldmarktfonds erläutern Anlegern und potenziellen Anlegern auf verständliche Weise, wie die Methode der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder die Rundung oder beide zur Anwendung kommen.