Aktualisiert 03/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
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Artikel 1 - Verordnung 2015/2365 (SFTR)

Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung werden Transparenzvorschriften für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Weiterverwendung festgelegt.