Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden Transparenzvorschriften für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Weiterverwendung festgelegt.
Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden Transparenzvorschriften für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und die Weiterverwendung festgelegt.