Aktualisiert 15/01/2025
Nicht mehr in Kraft seit 29/12/2024

Fassung vom: 01/01/2020
Änderungen
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Artikel 27 - Inkrafttreten

Artikel 27

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 26. Juni 2017.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.