Aktualisiert 15/01/2025
Nicht mehr in Kraft seit 29/12/2024

Fassung vom: 01/01/2020
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Artikel 25 - Leitlinien

Artikel 25

Leitlinien

Bis zum 26. Juni 2017 geben die Europäischen Aufsichtsbehörden für die zuständigen Behörden und Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien zu den gemäß der vorliegenden Verordnung zu ergreifenden Maßnahmen heraus, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der Artikel 7, 8, 11 und 12. Ab dem 1. Januar 2020 gibt die EBA, soweit angemessen, solche Leitlinien heraus.