Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 10/01/2024
Änderungen
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Artikel 36 - Bearbeitung von Anträgen durch die Kommission

Artikel 36

Bearbeitung von Anträgen durch die Kommission

Die Kommission priorisiert und optimiert ihre Verfahren für alle Anträge von ELTIF auf Finanzierung durch die EIB. Die Kommission optimiert das Verfahren für die Erstellung von Gutachten oder Beiträgen zur Gewährung von Anträgen auf Finanzierung von der EIB, die von ELTIF eingereicht werden.