Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 41 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 41 - Richtlinie 2015/2366 (PSD2)

Artikel 41

Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Zahlungsdienstleister den Nachweis zu erbringen hat, dass er den Informationspflichten dieses Titels nachgekommen ist.