Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 39 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 39 - Richtlinie 2015/2366 (PSD2)

Artikel 39

Andere Bestimmungen des Unionsrechts

Dieser Titel lässt sonstiges Unionsrecht, das zusätzliche Anforderungen an die vorvertragliche Unterrichtung enthält, unberührt.

Jedoch werden in den Fällen, in denen auch die Richtlinie 2002/65/EG Anwendung findet, die Informationsbestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 jener Richtlinie mit Ausnahme von Nummer 2 Buchstaben c bis g, Nummer 3 Buchstaben a, d und e sowie Nummer 4 Buchstabe b jenes Absatzes durch die Artikel 44, 45, 51 und 52 der vorliegenden Richtlinie ersetzt.