Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 08/04/2024
Änderungen
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Artikel 104 - Delegierte Rechtsakte

Artikel 104

Delegierte Rechtsakte

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Folgendes festzulegen:

a) 

die Anpassung des Verweises auf die Empfehlung 2003/361/EG in Artikel 4 Nummer 36, wenn diese Empfehlung geändert wird;

b) 

die Anpassung der in Artikel 32 Absatz 1 und in Artikel 74 Absatz 1 genannten Beträge, um der Inflation Rechnung zu tragen.