Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 08/04/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf ANHANG I beruht oder ihn konkretisiert.
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ANHANG I

ANHANG I

ZAHLUNGSDIENSTE

(gemäß Artikel 4 Nummer 3)

(1) Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

(2) Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

(3) Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a) 

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;

b) 

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;

c) 

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.

(4) Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a) 

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;

b) 

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;

c) 

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.

(5) Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen.