Artikel 66
Die Richtlinien 2005/60/EG und 2006/70/EG werden mit Wirkung vom 26. Juni 2017 aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf diese Richtlinie gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IV.
Artikel 66
Die Richtlinien 2005/60/EG und 2006/70/EG werden mit Wirkung vom 26. Juni 2017 aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf diese Richtlinie gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IV.