KAPITEL VI - STRATEGIEN, VERFAHREN UND AUFSICHT (Artikel 45-62)ABSCHNITT 1 - Interne Verfahren, Schulungen und Rückmeldung (Artikel 45-46)ABSCHNITT 2 - Aufsicht (Artikel 47-48)ABSCHNITT 3 - Zusammenarbeit (Artikel 49-57b)Unterabschnitt I - Nationale Zusammenarbeit (Artikel 49)Unterabschnitt II - Zusammenarbeit mit der EBA (Artikel 50)Artikel 50Unterabschnitt IIa - Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (Artikel 50a)Unterabschnitt III - Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen und mit der Kommission (Artikel 51-57)Unterabschnitt IIIa - Zusammenarbeit zwischen den für die Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzinstitute zuständigen Behörden und anderen dem Berufsgeheimnis unterliegenden Behörden (Artikel 57a-57b)ABSCHNITT 4 - Sanktionen (Artikel 58-62)
ABSCHNITT 3 - Zusammenarbeit (Artikel 49-57b)Unterabschnitt I - Nationale Zusammenarbeit (Artikel 49)Unterabschnitt II - Zusammenarbeit mit der EBA (Artikel 50)Artikel 50Unterabschnitt IIa - Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (Artikel 50a)Unterabschnitt III - Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen und mit der Kommission (Artikel 51-57)Unterabschnitt IIIa - Zusammenarbeit zwischen den für die Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzinstitute zuständigen Behörden und anderen dem Berufsgeheimnis unterliegenden Behörden (Artikel 57a-57b)
Unterabschnitt IIa - Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (Artikel 50a)
Unterabschnitt III - Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen und mit der Kommission (Artikel 51-57)
Unterabschnitt IIIa - Zusammenarbeit zwischen den für die Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzinstitute zuständigen Behörden und anderen dem Berufsgeheimnis unterliegenden Behörden (Artikel 57a-57b)