Artikel 44
Allgemeines Geschäftsrisiko
Ein Zentralverwahrer verfügt über solide Management- und Kontrollsysteme sowie über solide IT-Instrumente zur Ermittlung, Überwachung und Steuerung allgemeiner Geschäftsrisiken; dies schließt Verluste aufgrund einer schlechten Ausführung der Geschäftsstrategie, Zahlungsströme und Betriebsausgaben ein.