Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 48 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 48 - Register

Artikel 48

Register

Die ESMA führt ein Register aller Drittlandfirmen, die gemäß Artikel 46 Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten in der Union erbringen bzw. ausüben dürfen. Das Register ist auf der Website der ESMA öffentlich zugänglich und enthält Informationen über die Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten, die die Drittlandfirmen erbringen bzw. ausüben dürfen, und einen Verweis auf die im Drittland für ihre Beaufsichtigung zuständige Behörde.