Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 29 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 29 - Verordnung 346/2013 (EuSEF-Verordnung)

Artikel 29

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 22. Juli 2013, mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 2, Artikel 9 Absatz 5, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 4, die ab dem 15. Mai 2013 gelten.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.