Artikel 30
Anfangskapital lokaler Firmen
Lokale Firmen müssen ein Anfangskapital von 50 000 EUR haben, sofern sie die Niederlassungsfreiheit in Anspruch nehmen oder Dienstleistungen gemäß den Artikeln 31 und 32 der Richtlinie 2004/39/EG erbringen.
Artikel 30
Anfangskapital lokaler Firmen
Lokale Firmen müssen ein Anfangskapital von 50 000 EUR haben, sofern sie die Niederlassungsfreiheit in Anspruch nehmen oder Dienstleistungen gemäß den Artikeln 31 und 32 der Richtlinie 2004/39/EG erbringen.