Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 28/05/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 54 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 54 - Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie)

Artikel 54

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.