Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 28/05/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 48g - Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie)

Artikel 48g

Beginn der Ertragsteuerberichterstattung

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Artikel 48a bis 48f spätestens ab Beginn des ersten am oder nach dem 22. Juni 2024 beginnenden Geschäftsjahres gelten.