Artikel 90
Personal und Ressourcen der ESMA
Die ESMA beurteilt bis zum 31. Dezember 2012 den Personal- und Ressourcenbedarf, der sich aus der Wahrnehmung der ihr gemäß dieser Verordnung übertragenen Befugnisse und Aufgaben ergibt, und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht.