Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2024
Änderungen
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Artikel 67 - Verordnung 1095/2010 (ESMA-Verordnung)

Artikel 67

Vorrechte und Befreiungen

Das dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügte Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union findet auf die Behörde und ihr Personal Anwendung.