Artikel 41
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon
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gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und |
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gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011. |
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 16. September 2009.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. BUZEK
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. MALMSTRÖM