Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 41 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 41

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon

gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und

gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 16. September 2009.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BUZEK

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. MALMSTRÖM