Aktualisiert 30/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2023
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 32 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 32 - Adressaten

Artikel 32

Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Straßburg am 23. April 2008.