Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2023
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf ANHANG III beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

ANHANG III

ANHANG III

EUROPÄISCHE VERBRAUCHERKREDITINFORMATIONEN BEI

ÜberziehungskreditenVerbraucherkrediten von bestimmten Kreditorganisationen im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Richtlinie 2008/48/EGbei Umschuldungen

1.   Name des Kreditgebers/Kreditvermittlers und Kontaktangaben



Kreditgeber

[Name]

Anschrift

Telefon (*1)

E-Mail (*1)

Fax (*1)

Internet-Adresse (*1)

[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]

(falls zutreffend)

 

Kreditvermittler

[Name]

Anschrift

Telefon (*1)

E-Mail (*1)

Fax (*1)

Internet-Adresse (*1)

[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]

(*1)   

Freiwillige Angaben des Kreditgebers.

In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

2.   Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts



Kreditart

 

Gesamtkreditbetrag

Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird

 

Laufzeit des Kreditvertrags

 

(falls zutreffend)

Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden.

 

3.   Kreditkosten



Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

[ %

— fest oder

— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz)]

(falls zutreffend)

 

effektiver Jahreszins (*1)

Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher prozentualer Anteil am Gesamtbetrag des Kredits. Der effektive Jahreszins soll dem Verbraucher einen Vergleich der verschiedenen Angebote ermöglichen.

[ %. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen]

(falls zutreffend)

 

Kosten

(falls zutreffend)

Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert werden können

[sämtliche vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Kreditvertrags an zu zahlende Kosten]

Kosten bei Zahlungsverzug

 Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [… (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.

(*1)   

Gilt nicht für die Europäischen Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten in den Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2008/48/EG beschließen, dass für Überziehungskredite kein effektiver Jahreszins angegeben werden muss.

4.   Andere wichtige rechtliche Aspekte



Beendigung des Kreditvertrags

[Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags]

Datenbankabfrage

Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft.

 

(falls zutreffend)

 

Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist

Diese Informationen gelten vom … bis …..

Falls zutreffend

5.   Zusätzliche Informationen, die zu liefern sind, wenn die vorvertraglichen Informationen von bestimmten Kreditorganisationen (Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 2008/48/EG) zur Verfügung gestellt werden oder einen Verbraucherkredit für eine Umschuldung betreffen



Raten und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Raten angerechnet werden

Sie müssen folgende Zahlungen leisten:

[repräsentatives Beispiel für einen Ratenzahlungsplan unter Angabe des Betrags, der Anzahl und der Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]

Gesamtbetrag, den Sie zu zahlen haben

 

Vorzeitige Rückzahlung

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

(falls zutreffend)

 

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.

[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie …/…/EG]

Falls zutreffend

6.   Zusätzlich zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen



a)  zum Kreditgeber

 

(falls zutreffend)

 

Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

[Name]

Anschrift

Telefon (*1)

E-Mail (*1)

Fax (*1)

Internet-Adresse (*1)

[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]

(falls zutreffend)

 

Eintrag im Handelsregister

[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]

(falls zutreffend)

zuständige Aufsichtsbehörde

 

b)  zum Kreditvertrag

 

Widerrufsrecht

Ja/Nein

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.

(falls zutreffend)

Ausübung des Widerrufsrechts

[praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, u. a. Anschrift, an die die Belehrung über das Widerrufsrecht zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]

(falls zutreffend)

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt

 

(falls zutreffend)

 

Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit

[entsprechende Klausel hier wiedergeben]

(falls zutreffend)

 

Wahl der Sprache

Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten.

c)  zu den Rechtsmitteln

 

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen

[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]

(*1)   

Freiwillige Angaben des Kreditgebers.