Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfer-Richtlinie)

Artikel 1

Gegenstand

Diese Richtlinie regelt die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses.