Artikel 9
Interne Kontrollmechanismen und Risikomanagement
Angemessenes Risikomanagement umfasst
fachmännisches Führen und Management mit Genehmigung und regelmäßiger Überprüfung der Strategien und Maßnahmen durch die jeweiligen Leitungsgremien auf Konglomeratsebene hinsichtlich aller eingegangenen Risiken;
eine angemessene Politik der Eigenkapitalausstattung, welche die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf das Risikoprofil und auf die gemäß Artikel 6 und Anhang I ermittelten Eigenkapitalanforderungen im Vorhinein berücksichtigt;
geeignete Verfahren, die sicherstellen, dass die Systeme zur Risikoüberwachung angemessen in die Geschäftsorganisation integriert sind und durch entsprechende Maßnahmen gewährleistet ist, dass die in den der zusätzlichen Beaufsichtigung unterliegenden Unternehmen angewandten Systeme miteinander vereinbar sind, damit alle Risiken auf Konglomeratsebene quantifiziert, überwacht und kontrolliert werden können;
bestehende Vereinbarungen mit dem Ziel, bei Bedarf zu geeigneten Sanierungs- und Abwicklungsvorkehrungen und -plänen beizutragen und solche Vorkehrungen und Pläne zu entwickeln. Diese Vereinbarungen werden regelmäßig aktualisiert.
Die internen Kontrollmechanismen umfassen
geeignete Mechanismen in Bezug auf die Eigenkapitalausstattung zur Ermittlung und Quantifizierung aller wesentlichen Risikoposten und auf die angemessene Unterlegung dieser Risiken mit Eigenmitteln;
ein ordnungsgemäßes Berichtswesen und ordnungsgemäße Rechnungslegungsverfahren zur Ermittlung, Quantifizierung, Überwachung und Kontrolle gruppeninterner Transaktionen und der Risikokonzentration.
Die Mitgliedstaaten verpflichten die beaufsichtigten Unternehmen, auf der Ebene des Finanzkonglomerats ihrer zuständigen Behörde Einzelheiten ihrer Rechtsstruktur sowie ihrer Governance- und Organisationsstruktur, einschließlich aller beaufsichtigter Unternehmen, nicht beaufsichtigter Tochtergesellschaften und bedeutender Zweigniederlassungen, zur Verfügung zu stellen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten die beaufsichtigten Unternehmen, auf der Ebene des Finanzkonglomerats alljährlich entweder vollständig oder durch Verweis auf gleichwertige Informationen eine Beschreibung ihrer Rechtsstruktur sowie Governance- und Organisationsstruktur zu veröffentlichen.