TITEL III - BESONDERE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER AMTLICHEN BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN (Artikel 20-63)KAPITEL I - Veröffentlichung des Prospekts für die Zulassung (Artikel 20-41)KAPITEL II - Besondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien (Artikel 42-51)Abschnitt 1 - Bedingungen für die Gesellschaft als solche, deren Aktien Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind (Artikel 42-44)Artikel 42Artikel 43Artikel 44Abschnitt 2 - Bedingungen für die Aktien, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind (Artikel 45-51)KAPITEL III - Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden (Artikel 52-59)KAPITEL IV - Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Staat oder seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden (Artikel 60-63)
KAPITEL II - Besondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien (Artikel 42-51)Abschnitt 1 - Bedingungen für die Gesellschaft als solche, deren Aktien Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind (Artikel 42-44)Artikel 42Artikel 43Artikel 44Abschnitt 2 - Bedingungen für die Aktien, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind (Artikel 45-51)
Abschnitt 1 - Bedingungen für die Gesellschaft als solche, deren Aktien Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind (Artikel 42-44)Artikel 42Artikel 43Artikel 44
Abschnitt 2 - Bedingungen für die Aktien, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind (Artikel 45-51)
KAPITEL III - Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden (Artikel 52-59)
KAPITEL IV - Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Staat oder seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden (Artikel 60-63)
TITEL IV - FORTDAUERNDE PFLICHTEN BETREFFEND WERTPAPIERE, DIE ZUR AMTLICHEN NOTIERUNG ZUGELASSEN SIND (Artikel 64-97)