TITEL III - BESONDERE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER AMTLICHEN BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN (Artikel 20-63)
TITEL IV - FORTDAUERNDE PFLICHTEN BETREFFEND WERTPAPIERE, DIE ZUR AMTLICHEN NOTIERUNG ZUGELASSEN SIND (Artikel 64-97)
TITEL V - VERÖFFENTLICHUNG UND BEKANNTMACHUNG DER INFORMATIONEN (Artikel 98-104)KAPITEL I - Veröffentlichung und Bekanntmachung des Prospekts für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse (Artikel 98-101)KAPITEL II - Veröffentlichung und Bekanntgabe von Informationen nach der Börsennotierung (Artikel 102)Artikel 102 [aufgehoben]KAPITEL III - Amtssprachen (Artikel 103-104)
KAPITEL I - Veröffentlichung und Bekanntmachung des Prospekts für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse (Artikel 98-101)
KAPITEL II - Veröffentlichung und Bekanntgabe von Informationen nach der Börsennotierung (Artikel 102)Artikel 102 [aufgehoben]