TITEL III - BESONDERE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER AMTLICHEN BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN (Artikel 20-63)
TITEL IV - FORTDAUERNDE PFLICHTEN BETREFFEND WERTPAPIERE, DIE ZUR AMTLICHEN NOTIERUNG ZUGELASSEN SIND (Artikel 64-97)
TITEL V - VERÖFFENTLICHUNG UND BEKANNTMACHUNG DER INFORMATIONEN (Artikel 98-104)KAPITEL I - Veröffentlichung und Bekanntmachung des Prospekts für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse (Artikel 98-101)Abschnitt 1 - Modalitäten und Fristen für die Veröffentlichung des Prospekts und dessen ergänzende Dokumente (Artikel 98-100)Artikel 98 [aufgehoben]Artikel 99 [aufgehoben]Artikel 100 [aufgehoben]Abschnitt 2 - Vorherige Bekanntgabe der Werbemittel an die zuständigen Stellen (Artikel 101)KAPITEL II - Veröffentlichung und Bekanntgabe von Informationen nach der Börsennotierung (Artikel 102)KAPITEL III - Amtssprachen (Artikel 103-104)
KAPITEL I - Veröffentlichung und Bekanntmachung des Prospekts für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse (Artikel 98-101)Abschnitt 1 - Modalitäten und Fristen für die Veröffentlichung des Prospekts und dessen ergänzende Dokumente (Artikel 98-100)Artikel 98 [aufgehoben]Artikel 99 [aufgehoben]Artikel 100 [aufgehoben]Abschnitt 2 - Vorherige Bekanntgabe der Werbemittel an die zuständigen Stellen (Artikel 101)
Abschnitt 1 - Modalitäten und Fristen für die Veröffentlichung des Prospekts und dessen ergänzende Dokumente (Artikel 98-100)Artikel 98 [aufgehoben]Artikel 99 [aufgehoben]Artikel 100 [aufgehoben]
KAPITEL II - Veröffentlichung und Bekanntgabe von Informationen nach der Börsennotierung (Artikel 102)