Aktualisiert 17/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 08/04/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 8 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 8

Artikel 8

Im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Teilnehmer eines Systems werden die Rechte und Pflichten, die sich aus der Teilnahme des betreffenden Teilnehmers an diesem System oder in Verbindung damit ergeben, durch das für das System maßgebliche Recht bestimmt.