Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 08/04/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 12 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 12

Artikel 12

Spätestens drei Jahre nach dem in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie sowie gegebenenfalls Vorschläge zu ihrer Änderung.