Entwurf der Delegierten Verordnung zur Liste von offenzulegenden Sachverhalten und zu Situationen, in denen Insiderinformationen im Widerspruch zur letzten öffentlichen Bekanntmachung stehen
Entwurf der Delegierten Verordnung zur Festlegung einer nicht erschöpfenden Liste von offenzulegenden finalen Ereignissen oder finaler Umständen in zeitlich gestreckten Vorgängen und für jedes/jeden Ereignis oder Umstand den Zeitpunkt, zu dem es/er als eingetreten gilt, sowie Sachverhalten, in denen die Insiderinformationen, deren Offenlegung der Emittent oder der Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate aufzuschieben beabsichtigt, im Widerspruch zur letzten öffentlichen Bekanntmachung oder einer anderen Art der Kommunikation des Emittenten oder des Teilnehmers am Markt für Emissionszertifikate zu derselben Angelegenheit, auf die sich die Insiderinformationen beziehen
Achtung! Der vorliegende Level 2 Rechtsakt wurde von der Europäischen Kommission noch nicht erlassen. Nachstehend finden Sie das aktuellste Dokument aus dem Entstehungsprozess.