Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2023/1615

Artikel 2

Form der Erstattung

Die Erstattung, die einem Clearingdienstleister gutgeschrieben oder gewährt und an einen Clearingdienstnutzer weitergegeben wird, kann in Form von Barmitteln, Finanzinstrumenten, Eigentumstiteln, Schuldtiteln oder Instrumenten erfolgen, die einen Anspruch auf die künftigen Gewinne der CCP begründen.