Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 22/10/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
21/10/2022
Delegierte Verordnung 2022/1988 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2022/1988

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1988 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Verlängerung des in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften (Text von Bedeutung für den EWR)

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