Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2021/2139

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.