Artikel 1
Geldmarktfondsverwalter verwenden die Meldevorlage im Anhang dieser Verordnung, wenn sie einer für einen bestimmten Geldmarktfonds zuständigen Behörde nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2017/1131 Bericht erstatten.
Artikel 1
Geldmarktfondsverwalter verwenden die Meldevorlage im Anhang dieser Verordnung, wenn sie einer für einen bestimmten Geldmarktfonds zuständigen Behörde nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2017/1131 Bericht erstatten.