Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 10/07/2021
Änderungen
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Artikel 2

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.