ANHANG II
Text von BildFormular für die Übermittlung anonymisierter und aggregierter Daten zu allen durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen und verhängten strafrechtlichen Sanktionen
Anonymisierte und aggregierte Daten zu allen im Jahr [Jahr] gemäß Artikel … der … durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen und verhängten strafrechtlichen Sanktionen
ABSENDER:
Mitgliedstaat:
Zuständige Behörde:
Anschrift:
(Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners)
Name:
Telefonnummer:
E-Mail:
AN:
ESMA
(Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners)
Name:
Telefonnummer:
E-Mail:
Meldezeitraum:
Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen],
hiermit übermitteln wir der ESMA nach Maßgabe des Artikels 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2365 anonymisierte und aggregierte Daten zu allen in [Mitgliedstaat] im Jahr [Jahr] durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen und verhängten strafrechtlichen Sanktionen.
Die aggregierten Daten sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt:
Strafrechtliche Ermittlungen
Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/2365, nach denen strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt wurden
Anzahl der strafrechtlichen Ermittlungen im Meldezeitraum
[Artikel, Absatz, Unterabsatz]
[Anzahl der strafrechtlichen Ermittlungen]
Strafrechtliche Ermittlungen insgesamt
[Gesamtzahl der strafrechtlichen Ermittlungen (1)]
Verhängte strafrechtliche Sanktionen:
Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/2365, nach denen strafrechtliche Sanktionen verhängt wurden
Anzahl der im Meldezeitraum verhängten strafrechtlichen Sanktionen
Höhe der im Meldezeitraum verhängten Geldbußen
[Artikel, Absatz, Unterabsatz]
[Anzahl der strafrechtlichen Sanktionen]
[Höhe der Geldbußen (2)]
Strafrechtliche Sanktionen insgesamt (3)
[Gesamtzahl der strafrechtlichen Sanktionen]
[Gesamthöhe der Geldbußen]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
(1) Da strafrechtliche Ermittlungen auf mehr als einer Rechtsvorschrift basieren können, ist es möglich, dass die Summe der einzelnen Zeilen nicht der Gesamtzahl der strafrechtlichen Ermittlungen entspricht.
(2) Bitte in Euro oder in Landeswährung angeben. Betrifft die angegebene Geldbuße nicht nur Verstöße gegen den einschlägigen Artikel der Verordnung (EU) 2015/2365, sondern auch Verstöße gegen andere Bestimmungen, geben Sie hinter dem betreffenden Betrag bitte jeweils „AGGREGIERTER BETRAG“ an.
(3) Da verhängte strafrechtliche Sanktionen auf mehr als einer Rechtsvorschrift basieren können, ist es möglich, dass die Summe der einzelnen Zeilen (Anzahl der strafrechtlichen Sanktionen und Höhe der Geldbußen) nicht der Gesamtzahl der strafrechtlichen Sanktionen bzw. der Gesamthöhe der verhängten Geldbußen entspricht.