Aktualisiert 18/10/2024
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Artikel 1 - Format des Antrags auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung

Artikel 1

Format des Antrags auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung

(1)   Ein Antrag auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung ist in dem im Anhang angegebenen Format zu übermitteln.

(2)   Das Transaktionsregister weist jedem übermittelten Dokument eine eindeutige Referenznummer zu und legt klar dar, auf welche spezielle Anforderung in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/359 das Dokument sich bezieht.

(3)   Im Antrag auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung wird klar angegeben, aus welchen Gründen zu einer bestimmten Anforderung keine Informationen übermittelt werden.

(4)   Ein Antrag auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung wird auf einem dauerhaften Datenträger gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG übermittelt.