Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2019.
Seine Geltungsdauer endet am 30. Juni 2019.
Brüssel, den 20. Dezember 2018
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER