Aktualisiert 23/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen

Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2017/579

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Juni 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER