Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 3

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Juli 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. März 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER