Aktualisiert 18/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 30/06/2019

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2019.

Seine Geltungsdauer endet am 30. Juni 2019.

Brüssel, den 20. Dezember 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER