Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Juni 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN