Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Juli 2022.
Seine Geltungsdauer endet am 30. Juni 2025.
Brüssel, den 8. Februar 2022
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN