Aktualisiert 19/09/2024
Nicht mehr in Kraft seit 30/06/2022

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 2

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2021.

Seine Geltungsdauer endet am 30. Juni 2022.

Brüssel, den 21. September 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN