Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Seine Geltungsdauer endet am 30. Juni 2022.
Brüssel, den 21. September 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN