Aktualisiert 12/11/2024
In Kraft seit 08/12/2018

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
05/12/2018
Durchführungsverordnung 2018/1889 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2018/1889

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1889 der Kommission vom 4. Dezember 2018 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR)

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