Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts- und Aufsichtsmechanismen der VAE, die aus den Verordnungen der Securities and Commodities Authority (SCA) der VAE und dem SCA-Direktoriumsbeschluss Nr. 11 von 2015 über die Anwendung der Grundsätze für Finanzmarktinfrastrukturen bestehen und für die dort zugelassenen CCPs gelten, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet.