Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts- und Aufsichtsmechanismen Mexikos, die aus den Vorschriften für die Teilnehmer des Derivatekontraktmarkts und den Aufsichtsanforderungen für die Teilnehmer des Markts für börsennotierte Derivatekontrakte, ergänzt durch die Grundsatzerklärungen der CNBV und der Bank von Mexiko über die Anwendung der Grundsätze für Finanzmarktinfrastrukturen („Principles for Financial Markets Infrastructures“), bestehen und für dort zugelassene CCPs gelten, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet.